Rückkehrberatung

Die Rückkehrberatung der KKF berät Personen des Asylbereichs sowie einzelne Personengruppen des Ausländerbereichs, die sich für eine selbstständige Rückkehr in ihr Herkunftsland interessieren. Das Ziel der Rückkehrberatung ist es, die selbständige und kontrollierte Ausreise zu fördern sowie die Betroffenen bei der Rückkehr und Reintegration zu unterstützen.

Das Thema Rückkehr bewegt viele Personen aus dem Asylbereich: Geflüchtete möchten oder müssen in ihr Herkunftsland zurückkehren; sei es, weil sie einen Wegweisungsentscheid erhalten haben, sei es, weil sie trotz vorläufiger Aufnahme, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung keine Perspektiven mehr in der Schweiz sehen und freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten. Mit dem Zugang zur Rückkehrhilfe des Bundes erhalten sie Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihren Herkunftsländern und verbessern damit ihre Chancen für eine erfolgreiche Zukunft.

In jedem Kanton der Schweiz sowie in den Bundesasylzentren informiert die Rückkehrberatung Asylsuchende über das Angebot der Rückkehrhilfe. Im Kanton Bern wird die Rückkehrberatungsstelle (RKB) von der KKF geführt.

Was beinhaltet die Rückkehrberatung?

Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Wer sie in Anspruch nimmt, verpflichtet sich damit nicht zur Rückkehr; eine Beratung hat keinerlei Einfluss auf ein noch hängiges Verfahren.

Das Angebot umfasst folgende Leistungen:

  • Erstellen einer Situationsanalyse
  • Abklärungen zu verschiedenen Fragen im Herkunftsland
  • Information zu den Rückkehrhilfemöglichkeiten
  • Gemeinsame Erarbeitung von Projektplänen
  • Erstellen der Anträge für die Rückkehrhilfen
  • Vermittlung von Anlaufstellen und Adressen in der Schweiz und im Herkunftsland
  • Unterstützung bei Anträgen für die Rückerstattung von AHV- und Pensionskassengelder
  • Organisation der Reise

Anlässlich der Beratung können im Herkunftsstaat konkrete Informationen (z.B. Mietkosten einer Wohnung oder Verfügbarkeit eines Medikamentes) über die Internationale Organisation für Migration (IOM) eingeholt werden. Für verletzliche Personen kann auch eine Rückreisebegleitung organisiert werden.

Zielgruppen der Rückkehrberatung

Zugang zur Rückkehrberatung haben Asylsuchende im Verfahren (Ausweis N), abgewiesene Asylsuchende (auch Personen mit einem Nichteintretens-Entscheid), vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (mit Ausweis B oder C). Ebenfalls Zugang zu Rückkehrhilfe haben Personen, die Opfer von Menschenhandel sind, unabhängig davon, ob ihr Aufenthalt unter dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) oder dem Asylgesetz (AsylG) geregelt ist. Zudem haben im Rahmen eines Pilotprojektes neu auch Personen Zugang zu Rückkehrhilfe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Prosituierte Opfer von Straftaten im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG; SR 312.5) wurden.

Personen aus visumsbefreiten Staaten haben keinen Zugang zu finanzieller oder materieller Rückkehrhilfe, können sich aber für die Organisation ihrer Rückreise an die Rückkehrberatungsstelle wenden.

Pilotprojekt der Rückkehrberatung in Biel

Seit August 2020 führt die Rückkehrberatung Bern in Zusammenarbeit mit dem Sozialdepartement der Stadt Biel ein Pilotprojekt durch. Dieses richtet sich an Personen, deren Aufenthalt unter dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) geregelt ist, die von der Stadt Biel Sozialhilfe erhalten und die freiwillig und selbstständig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen. Das Projekt wurde von der RKB nach dem Vorbild der Stadt Basel konzipiert.

Rückkehrberatung Ukraine - Schutzstatus S

Die Rückkehrberatung der KKF unterstützt Ukrainer:Innen, welche die Schweiz freiwillig und definitiv verlassen und zurück in die Ukraine Reisen möchten.

Verlassen Sie die Schweiz, müssen Sie auf den Schutzstatus S verzichten und es kann eine Rückkehrhilfe beantragt werden. Dafür müssen Sie zu zwei Terminen vorbeikommen. Wir bitten Sie, vorzeitig einen Termin zu vereinbaren. Wenn möglich zwei Wochen vor der Abreise.

Weitere Informationen zum Thema Selbständige Rückkehr

 

Download Flyer (Klick aufs Bild):


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

031 385 18 18
rkb@kkf-oca.ch

Bitte vereinbaren Sie vorzeitig einen Termin.

Verantwortlich für den Bereich Rückkehrberatung sind:

Anna Rüfli

031 385 18 12
anna.ruefli@kkf-oca.ch

Lea Meier

031 385 18 13
lea.meier@kkf-oca.ch