Integration ist eine auf allen Stufen verankerte Querschnittaufgabe. Bund, Kantone und Gemeinden haben den gesetzlichen Auftrag, die sprachliche, berufliche und soziale Integration von anerkannten Flüchtlingen und von vorläufig aufgenommenen Personen zu fördern und zu fordern.

Bei Fragen steht Ihnen Gina Lampart gerne zur Verfügung. 

Gina Lampart

 031 385 18 14
gina.lampart@kkf-oca.ch


Allgemein

Anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzbedürftige haben Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den meisten Angeboten der Regelstrukturen. Zudem zahlt der Bund den Kantonen pro positivem Asylentscheid (B-Flüchtlinge) und pro Entscheid zur vorläufigen Aufnahme (F-Flüchtlinge und F-Ausländer:innen) eine einmalige Integrationspauschale in Höhe von CHF 18‘000 aus. Die Verwendung der Pauschale wird unter anderem in den kantonalen 

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen haben Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den meisten Angeboten der Regelstrukturen.

Integrationsprogrammen (KIP) geregelt. Ergänzt werden die Massnahmen durch spezifische Angebote in Gemeinden.

Für Schutzbedürftige (Ausweis S) bezahlt der Bund pro Person und Jahr CHF 3'000 an die Kantone. Damit soll in erster Linie der Spracherwerb gefördert werden, damit sich Schutzbedürftige rasch in den Arbeitsmarkt integrieren.

Kantonale Integrationsförderung

Im Kanton Bern ist die Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion (GSI) für die Integrationsförderung der Geflüchteten zuständig. Für die Umsetzung des Integrationsauftrags mandatiert sie die regionalen Partner. Diese können die notwendigen Angebote (Sprachkurse, Kurse zur Vorbereitung auf die berufliche Integration, qualifizierende Fachkurse, Mentoring-Programme und andere) entweder selber zur Verfügung stellen oder bei Drittorganisationen einkaufen. Die Integrationsförderung unterliegt dabei den Richtlinien des Konzeptes zur Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereiches im Kanton Bern (NA-BE).

Sämtliche kantonalen Programme zur Integrationsförderung und weitere Integrationsangebote sind auf dieser Webseite aufgeführt.

Nützliche Informationen, Adressen und Links rund um das Leben im Kanton Bern:

www.hallo-bern.ch



Erwerbstätigkeit und Berufsbildung

Ausführliche Informationen zu Erwerbstätigkeit und Berufsbildung sind in der Rubrik Themen > Erwerbstätigkeit zu finden.



Sprache

Eine entscheidende Hürde, die es im Verlauf eines Integrationsprozesses zu nehmen gilt, ist der Spracherwerb. Asylsuchende Personen gehören nicht zur Zielgruppe der intensiven Integrationsförderung. Bei ihnen erfolgt die Integrationsförderung deshalb niederschwellig, z.B. mit internen Sprachkursen der regionalen Partner oder durch kostenlose Sprachangebote. Für vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge sieht die Integrations-agenda Schweiz vor, dass sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einreise das Sprachniveau A1erreichen müssen. Diese Zielgruppe wird deshalb von den regionalen Partnern bis mindestens Stufe A1 unterstützt, weiterführende Sprachkurse finanzieren die regionalen Partner abhängig von Alter und beruflicher Perspektive. Schutzbedürftige haben Zugang zu den subventionierten Sprachkursen, diese Kurse sind für sie kostenlos.

Zur erleichterten Suche nach passenden Sprachkursangeboten für Migrantinnen und Migranten stellt der Kanton eine umfassende Sprachkursdatenbank zur Verfügung.
Hier zu finden sind Sprachkursangebote für Erwachsene aus der Ukraine.

Die Fachstelle Sozialarbeit FASA bietet eine Übersicht über niederschwellige Angebote im Raum Bern.

Eine Zusammenstellung der Sprachkurse in der Region Biel-Seeland  findet sich auf der Webseite der Stadt Biel. Die Teilnahme an diesen Kursen ist in der Regel kostenpflichtig oder die Finanzierung muss mit dem Anbieter abgeklärt werden.


Soziale Integration

Integration – insbesondere die soziale Integration – ist ein dynamischer und facettenreicher Prozess des Gebens und Nehmens. Damit sich Personen aus dem Asylbereich in der Schweiz zurechtfinden können, sind die Bemühungen aller Beteiligten gefordert.


Der Integrationsprozess verläuft meist schrittweise und weist neben der sozialen und kulturellen Dimension auch rechtliche und wirtschaftliche Aspekte auf. Im Kanton Bern gibt es verschiedenste Freizeitangebote etwa im Kultur- und Sportbereich, welche die soziale Integration unterstützen.